JAEB der StädteRegion Aachen 
 

Was ist der JAEB?

Der Jugendamtselternbeirat – kurz JAEB – ist die Interessenvertretung aller Familien mit Kindern in Kita oder Kindertagespflege in unserem Jugendamtsbezirk. Bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres wird in jeder Kita ein Elternbeirat gewählt. Aus diesem Elternbeirat wird je Kita ein*e Delegierte*r sowie eine Stellvertretung für den JAEB gewählt. Auch die Wahl der Elternvertretung der Kindertagespflege findet in diesem Zeitraum statt. In der Versammlung der Elternbeiräte wird bis zum 11. November eines jeden Jahres der Jugendamtselternbeirat gewählt.

Der JAEB ist keine Elterninitiative, sondern ein gesetzliches Gremium, das vom Jugendamt unterstützt wird. Gesetzlich legitimiert ist der Jugendamtselternbeirat im Kinderbildungsgesetz – kurz KiBiz – des Landes Nordrhein-Westfalen; konkret im § 11. Demnach ist dem JAEB vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Dies können z.B. sein:

  • Platzangebot und -ausbau der Kindertagesbetreuung
  • Bedarfsplanung
  • Anmeldeverfahren
  • Flexibilisierung der Öffnungszeiten
  • Überlegungen zu Neubauprojekten, Ersatz- und Interimseinrichtungen für die Kindertagesbetreuung.


Da der JAEB als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss (JHA) im Jugendamtsbezirk angehört, werden auch politisch die Interessen der Elternschaft vertreten. Ein aktiver JAEB arbeitet eng mit allen Trägern zusammen und baut sich im Laufe seines Bestehens ein politisches Netzwerk auf.


Quelle: Handbuch für Elternbeiräte - Landeselternbeirat NRW