JAEB der StädteRegion Aachen 
 

Platzsuche Kindertagespflege

Die Suche nach der passenden Kindertagespflegestelle ist sehr individuell. Manche Eltern nehmen bereits in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt Kontakt zur Tagespflegeperson auf. Wichtig ist, dass ihr in jedem Fall euren Betreuungsbedarf beim Jugendamt anmeldet. Auch wenn ihr bereits mit einer Tagespflegeperson gesprochen habt, die euch mündlich einen Platz zugesagt hat, muss der Betreuungsbedarf beim Amt gemeldet werden. Nur so könnt ihr euch im Fall der Fälle auf euren Rechtsanspruch berufen.

Da die Tagespflegepersonen selbstständig arbeiten, entscheiden sie in der Regel selbst, mit welchen Familien sie einen Betreuungsvertrag in welchem Umfang und ab welchem Startdatum abschließen. So ist es in der Kindertagespflege auch möglich unterjährig mit der Betreuung zu starten und unterschiedliche Betreuungszeiten an den einzelnen Wochentagen zu vereinbaren.

Wenn ihr noch keine Tagespflegestelle ins Auge gefasst habt, nehmt zuerst Kontakt mit der Fachberatung des Jugendamts auf, die euch bei der Platzauswahl beratend zur Seite steht und den Kontakt zu Tagespflegepersonen mit freien Plätzen vermittelt. Wir raten euch bei der Auswahl darauf zu achten, dass die Tagespflegestelle eine Krankheits- und notfalls auch eine Urlaubsvertretung anbietet. Dies ist in der Regel bei Großtagespflegestellen, in denen sich zwei Tagespflegepersonen zu einer Tagespflegestelle zusammengeschlossen haben, die jeweils andere Person. Für alle anderen übernimmt eine Vertretungstagespflegestelle diese Aufgabe, wofür aber sowohl die Tagespflegeperson als auch die Familien einen Kooperationsvertrag abschließen müssen. Generell ist gemäß KIBIZ §23 Abs. 2 das Jugendamt dafür zuständig, dass eine Vertretung sichergestellt wird.