JAEB der StädteRegion Aachen 
 

Elternvertretung in der Kita

Die Elternvertretung in der Kita wird auch Elternbeirat genannt.

Bis zum 10. Oktober wählen alle Eltern einer Kita (die „Elternversammlung“) den Elternbeirat.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Familien, setzt sich für besondere Bedarfe ein und berät die Kita bei wichtigen Entscheidungen.

Der Elternbeirat ist rechtzeitig, umfassend und vor wesentlichen Entscheidungen in der Kita zu informieren.

Hierzu zählen z. B.:

  • personelle Besetzung
  • Räume und Ausstattung
  • Hausordnung und Öffnungszeiten
  • falls der Betreiber der Kita wechselt
  • die Regeln, nach denen neue Kinder in die Kita aufgenommen werden

Hinweise des Elternbeirates müssen angemessen berücksichtigt werden.

Die Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege können ebenfalls bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen. Mehr dazu erfahrt ihr hier.


Quelle und weiterführende Informationen:

https://www.lebnrw.de/elternmitwirkung/