JAEB der StädteRegion Aachen 
 

Elternmitwirkung im Überblick

In jeder Kindertageseinrichtung werden bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte gewählt. Die Elternbeiräte können in einer Kita-weiten Elternversammlung gewählt werden, oftmals werden sie aber auch, wie es im
früheren „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ vorgesehen war, gruppenweise gewählt. Dann gibt es in den meisten Fällen zwei Elternbeiräte je Gruppe, aus denen dann in einigen Einrichtungen wiederum ein*e Elternbeiratsvorsitzende*r und eine Stellvertretung für die Einrichtung gewählt werden. Zur Wahl stellen können sich alle Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen.

Der Elternbeirat ist auch Teil des "Rats der Tageseinrichtung“, eines Gremiums, das sich aus Vertretern des Trägers, des Personals und der Eltern zusammensetzt und laut Kinderbildungsgesetz mindestens einmal im Jahr tagen sollte. Im Rat der Tageseinrichtung werden beispielsweise die Schließtage der Einrichtung beschlossen.

Außerdem wählt der Elternbeirat aus seiner Mitte eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Jugendamtselternbeirat. Diese werden zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen, die zwischen dem 11. Oktober und 10. November den JAEB wählt.

Auch die Eltern mit Kindern in Kindertagespflege können bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen. Mehr dazu erfahrt ihr hier. Diese Elternvertretung wird ebenfalls zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen und kann für den JAEB kandidieren.

Der JAEB wählt in seiner konstituierenden Sitzung wiederum eine*n Delegierte*n sowie eine Stellvertretung für den Landeselternbeirat NRW. In der Vollversammlung der JAEB NRW wählen diese aus ihren Reihen den 15-köpfigen Landeselternbeirat NRW gemäß KiBiz bis zum 30. November. Nach der 2020 in Kraft getretenen Fassung des KiBiz ist es auch möglich, dass
sowohl JAEB als auch LEB für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden.

Auch auf Bundesebene gibt es einen Zusammenschluss von delegierten Elternvertretungen aus den Bundesländern, die
Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz BEVKi). Diese ist eigeninitiativ 2014 entstanden. Seit Juni 2021 ist sie ausdrücklich in § 83 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) genannt.


Weiterführende Informationen findet ihr unter Downloads & Links im LEB Flyer zum Thema "Elternmitwirkung"


Quelle: Handbuch für Elternbeiräte - Landeselternbeirat NRW